Anzeige RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Unternehmensnachfolge und Eintritt in den Ruhestand steueroptimal gestalten Neben einer Fülle wichtiger Themen – Unternehmensbewertung, Käufersuche, Kaufpreisverhandlungen, etc. – hat insbesondere die steuerliche Gestaltung einen direkten Einfluss auf den wirtschaftlichen (Netto)erfolg für den Unternehmensveräußerer. Häufig ist mit dem Verkauf gleichzeitig auch der Eintritt in die Rentenphase verbunden und es stellen sich zumindest die folgenden zwei Fragen: Wie kann die Steuerbelastung im Veräußerungsjahr reduziert und der Erlös für den Ruhestand angelegt werden. Hier bietet eine Kombination aus dem Das Investitionsobjekt muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Es bietet sich beispielsweise eine Photovoltaikanlage bzw. je nach benötigtem Volumen ein Photovoltaikpark an, der die Antwort auf den zweiten Teil der Frage liefert: Bei sehr geringem operativen Risiko resultieren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen, die zu ei- sogenannten Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) mit einer Investition in erneuerbare Energien eine elegante Lösung: Unter gewissen Voraussetzungen und Grenzen können 40 Prozent der Anschaffungskosten bestimmter, in den nächsten drei Wirtschaftsjahren geplanter Investitionen bereits im Ausgangsjahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerlast im Jahr eines Unternehmensverkaufs kann hiermit erheblich reduziert werden. Sofern für den Veräußerungserlös der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG in Anspruch genommen werden kann, bietet sich zumindest die (teilweise) Neutralisierung des laufenden Einkommens des Veräußerungsjahres an. lic. oec. HSG Daniel Bauer, Steuerberater ner nach derzeitigem Stand attraktiven Verrentung des eingesetzten Kapitals führen. www.bauerundschaefer.de Foto: Bauer & Schäfer Verkaufen über „eBay“ kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre kann als nachhaltige, unternehmerische Tätigkeit angesehen werden. Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre auf „eBay“, der Internet-Plattform, kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine aus einem Ehepaar bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), veräußerte über „eBay“ Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen (u.a. Briefmarken, Puppen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche) sowie Gegenstände, die sich keiner gesonderten Produktgruppe zuordnen ließen. Hieraus erzielte sie im Jahr 2001 aus 16 Verkäufen ca. 2.200 DM, im Jahr 2002 aus 356 Verkäufen ca. 25.000 Euro, im Jahr 2003 aus 328 Verkäufen ca. 28.000 Euro, im Jahr 2004 aus 226 Verkäufen ca. 21.000 Euro und bis zur Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca. 35.000 Euro. Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit. Das Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist nach Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei Verkäufen über „eBay“ um eine unternehmerische Tätigkeit handelt, bejahte der Bundesfinanzhof. Er hat dabei seine Rechtsprechung fortgeführt, wonach die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen ist, wobei eine Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien zu würdigen ist. Die Würdigung des Finanzgerichts, wonach die vorliegende Verkaufstätigkeit nachhaltig ist, sei möglich und daher revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. * Rückweisung der Sache an das Finanzgericht zur Klärung von Detailfragen *geschützte Marke Eine Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht zur erneuten Entscheidung war erforderlich, weil die Feststellungen des Finanzgerichts nicht ausreichten, um zu beurteilen, ob die GbR oder nur der Ehemann im Rechtsverkehr aufgetreten ist. Außerdem kam bei einigen Veräußerungen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht. www.kostenlose-urteile.de 10 wirtschaftinform.de 06.2012
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