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Gewerbe- und Industriepark GIK I wirtschaftinform.de 06.2012

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06.2012 I wirtschaftinform.de, das Verlagsjournal in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Gewerbe- und Industriepark GIK • Medien in der Region

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Anzeige RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Anwälte der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus allen im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwälten (§ 60 Abs. 1 BRAO). Die Anwaltskammer finanziert sich alleine aus den Beiträgen, Gebühren und Umlagen der Mitglieder und nicht aus Steuermitteln. Die Kammer hat aktuell über 7.100 Mitglieder. Das Kammergebiet besteht aus den Landgerichtsbezirken Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm. In diesem Gebiet haben 31 Amtsgerichte, vier Landgerichte (Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart, Ulm), ein Oberlandesgericht (Stuttgart), drei Arbeitsgerichte (Heilbronn, Stuttgart, Ulm), ein Landesarbeitsgericht (Stuttgart), drei Sozialgerichte (Heilbronn, Stuttgart, Ulm), ein Landessozialgericht (Stuttgart), sowie jeweils ein Verwaltungsgericht (Stuttgart) und ein Finanzgericht (Stuttgart) ihren Sitz. Die Anwaltskammer Stuttgart wird durch den Präsidenten und den Vorstand geführt. Der Vorstand der Kammer hat 27, das Präsidium acht Mitglieder. Diese ehrenamtlich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden durch durch fest angestellte Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen unterstützt. Fachanwälte für gesamt davon im PLZ- Bereich 74 Arbeitsrecht 421 67 Bank- und Kapitalmarktrecht 52 6 Bau- und Architektenrecht 116 18 Erbrecht 67 12 Familienrecht 421 79 Gewerblicher Rechtsschutz 32 1 Handels- und Gesellschaftsrecht 48 11 Informationstechnologie 19 2 Insolvenzrecht 74 17 Medienrecht 50 3 Miet- und Wohneigentumsrecht 141 28 Sozialrecht 55 9 Steuerrecht 152 6 Strafrecht 134 27 Transport- und Speditionsrecht 3 1 Urheber- und Markenrecht 8 0 Verkehrsrecht 136 14 Versicherungsrecht 45 7 Verwaltungsrecht 64 4 gesamt 2.038 312 Inselanzeige Rubrik GELD + MÄRKTE oder RECHT + RAT Anzeigenverkauf: recon-marketing GmbH Werderstraße 134 74074 Heilbronn Telefon: 07131 7930-313 Fax: 07131 7930-350 E-Mail: w.news@recon-marketing.de Internet: w.news-mediadaten.de Exklusive Platzierung für Ihre Werbung mitten in der Redaktion. Mit einer Inselanzeige sind Sie alleiniger Werber auf einer ganzen Doppelseite. NR. 11 NOVEMBER 2011 Beerenstark wnews w Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de NR. 6 JUNI 2012 10 Jahre Bildungsmesse Seite 20 Seite 31 LESERUMFRAGE To le Preise zu gewinnen Seite 18 w news Cluster-Region Heilbronn- Franken KONJUNKTUR -- EXPORTREGION BERICHT HEILBRONN- 3. Quartal 2011: FRANKEN Lage bes ser als Im Zeichen der Stimmung Globalisierung Seite 14 Seite 35 Magazinpreis: 4,00 € Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de Einreichungsfrist für Wahlvorschläge bis zum 21. Juni 2012 verlängert Seite 52 KONJUNKTUR Regionale Unternehmen optimistisch Seite 10 HIDDEN CHAMPIONS Innovation in der Region Seite 20 Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört die berufsrechtliche Betreuung der Mitglieder. Das umfasst neben dem Zulassungs- und Ausbildungswesen auch die Verleihung von Fachanwaltschaften und u.a. die berufsrechtliche Betreuung und Beratung der anwaltlichen Mitglieder. Über die Zeitschrift „Kammerreport“ und einen Newsletter werden die Mitglieder informiert. Das Angebot der Kammer runden Fortbildungsveranstaltungen und Seminare ab. Die Rechtsanwaltskammer versteht sich selbst unter dem Motto „Von Kollegen für Kollegen“ als Dienstleister für die Kollegenschaft. Einen ausführlichen Katalog der Leistungen der RAK Stuttgart finden man auf der Website im Bereich „Leistungen für Mitglieder und Aufgaben der RAK Stuttgart“. Quelle: RAK Stuttgart. www.rak-stuttgart.de 12 wirtschaftinform.de 06.2012

Anzeige RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Arbeitsrecht: Das muss man wissen! Internetnutzung am Arbeitsplatz Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist immer wieder ein Thema, dass die deutschen Gerichte beschäftigt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber darlegen, dass die private Nutzung des Dienst- PC während der Arbeitszeit den Betrieb beeinträchtigt. Hierzu gehören eine exzessive Nutzung des Internets, große Downloads und dadurch gesteigerte Gefahr von Viren und Spams; oder das Öffnen von Seiten mit strafbaren oder pornografischen Inhalten, die den Ruf des Unternehmens schädigen könnten. Die private Nutzung des Internets während Foto: Dietz, Tonhäuser & Partner Harry Binhammer LL. M. (Houston, USA) Rechtsanwalt der Arbeitszeit kann zur Kündigung führen, da der Arbeitnehmer nicht seine Leistung bringt, für die bezahlt wird. Allerdings ist in den meisten Fällen vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Hinzu kommt, dass Fragen des Datenschutzes und der neue Arbeitnehmerdatenschutz die Überwachung von Arbeitnehmern und Verwertung von Daten, seien es E-Mails oder besuchte Seiten, erschwert. Sonderkündigungsschutz Diesen gesetzlichen Schutz genießen zahlreiche im Betrieb beschäftigte Personen: neben den Betriebsratsmitgliedern auch die Wahlbewerber für ein solches Amt, Mütter, Schwangere, Jugendliche, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte, Wehrpflichtige und Abgeordnete. Sie unterliegen oftmals einem Kündigungsverbot und können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings bei Schwerbehinderten festgestellt, dass dieser Schutz erst dann beginnt, wenn der Antrag auf Gleichstellung mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt wurde und dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft spätestens drei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird. Dass Eltern während der Elternzeit dem Kündigungsschutz unterliegen, gilt auch nur für die Stelle, bei der die Elternzeit begonnen wurde. Arbeitet der Elternteil zulässigerweise während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit, so kann dieser ganz normal kündigen, ohne den Schutz während der Elternzeit zu unterlaufen. www.haus-des-rechts.de Prozesskosten im Steuerrecht Mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 – VI R 42/10 hat der Bundesfinanzhof seine bisherige, sehr enge Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen geändert: Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Diese Zwangsläufigkeit war nach bisheriger Rechtsprechung allgemein mit der Begründung verneint worden, dass derjenige, der sich in einen Prozess auch auf das Risiko einlässt, die Verfahrenskosten ganz oder teilweise zu übernehmen hat. An dieser Rechtsauffassung hält der BFH nicht länger fest. Diese bisherige Auffassung verkennt, dass streitige Ansprüche wegen des staatlichen Gewaltmonopols, das der Verwirklichung des inneren Friedens dient, regelmäßig nur gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren sind. Dies folgt aus dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes allgemein niedergelegt ist für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, der in Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz seinen besonderen Ausdruck findet. Es ist ein zentraler Aspekt der Rechtsstaatlichkeit, die eigenmächtig gewaltsame Durchsetzung von Rechtsan- sprüchen grundsätzlich zu verwehren. Die Parteien werden zur gewaltfreien Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Interessenkonflikten auf den Weg vor die Gerichte verwiesen. Zivilprozesskosten erwachsen Klägern wie Beklagten deshalb unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig. Selbstverständlich dürfen derartige Kosten nicht mutwillig erscheinen und die Rechtsverfolgung sollte hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nicht zur allgemeinen Anwendung zugelassen und hat am 20. Dezember 2011 einen sogenannten Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Zur Begründung wird aufgeführt: Für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stünden der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung. Gilt das auch, wenn die Prozessparteien Klageschrift, Klageerwiderungen etc. der Finanzbehörde vorlegen? An welche Instrumente denkt die Finanzverwaltung? www.andresen-wp-stb.de 06.2012 wirtschaftinform.de 13

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Das B2B Themenmagazin erscheint monatlich zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen als Beilage in der Printausgabe der WirtschaftsWoche in Baden-Württemberg.